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Zur Erinnerung

Es gibt ja eine Menge Dinge im Leben, die weiß eigentlich jeder. Irgendwann hat man das mal gehört, vielleicht zwar nicht vergessen, aber so ganz präsent hat man es dann doch nicht mehr. Deswegen erinnere ich in loser Folge in nächster Zeit an ein paar ganz grundsätzliche Dinge.Heute aus dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland:

Artikel 20[Staatsstrukturprinzipien; Widerstandsrecht](1) Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.(2) Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.(3) Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.(4) Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.